Zur Startseite ↗

AXOY GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen der AXOY GmbH an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit ihre Geltung vereinbart wurde. Sie gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Wir können einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft, etwa einen Gewerbenachweis oder Handelsregisterauszug, verlangen.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für künftige Geschäfte gelten diese Bedingungen, soweit sie wirksam in die Geschäftsbeziehung einbezogen wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Produktdarstellung auf dieser Website ist eine Einladung zur Anfrage und kein verbindliches Vertragsangebot. Über die Website erfolgt kein unmittelbarer Online-Vertragsschluss.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Bestellung ausdrücklich bestätigen oder die bestellte Ware ausliefern. Eine Rechnung oder ein Lieferschein kann zugleich eine Auftragsbestätigung enthalten. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung.

3. Lieferung

Lieferungen erfolgen frei Haus, sofern nichts anderes vereinbart ist. Liefertermine und abweichende Versandkosten werden im jeweiligen Auftrag vereinbart.

Bei unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernissen informieren wir den Käufer unverzüglich über die voraussichtlichen Auswirkungen. Die Rechte beider Parteien bei Verzögerung oder Unmöglichkeit richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, gelten die gesetzlichen Rechte aus § 321 BGB, insbesondere zur Leistungsverweigerung oder Sicherheitsleistung.

4. Warenprüfung, Lagerung und Mängelrechte

Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB. Offensichtliche Transport- oder Mengenschäden sollen nach Möglichkeit bei der Übergabe dokumentiert werden. Die gesetzlichen Rechte und Fristen werden hierdurch nicht erweitert oder eingeschränkt.

Der Käufer hat die produktbezogenen Lager- und Handhabungshinweise einzuhalten. Bei kühlbedürftiger Ware sind die erforderlichen Temperaturen und die Kühlkette zu beachten. Für Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Lagerung oder Handhabung nach Gefahrübergang verursacht werden, bestehen keine Mängelansprüche gegen uns. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängel- und Haftungsregelungen.

Bei behördlichen Probeentnahmen soll der Käufer uns unverzüglich informieren und eine vorhandene Gegenprobe im rechtlich zulässigen Umfang zur Untersuchung verfügbar halten.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise. Rechnungen sind ohne Abzug unmittelbar nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.

Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Verzug schuldet der Käufer die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers betragen diese neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine Verzugspauschale sowie weitere Schäden und erforderliche Rechtsverfolgungskosten können nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden; gesetzliche Anrechnungspflichten bleiben unberührt.

Die Anrechnung von Zahlungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Rechte des Käufers zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung bleiben im gesetzlichen Umfang bestehen.

Lieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten werden nur dann als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweise erfüllt sind. Eine gültige ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer allein ersetzt die übrigen Voraussetzungen nicht.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum. Der Käufer darf sie im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat er uns unverzüglich zu informieren.

Eine Rückforderung der Vorbehaltsware wegen ausbleibender Zahlung erfolgt nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 449 Abs. 2 BGB. Weitergehende Sicherungsvereinbarungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7. Gerichtsstand

Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Duisburg als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ausschließliche gesetzliche Zuständigkeiten und zwingende internationale Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

8. Individuelle Vereinbarungen und Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen sollten zur Dokumentation in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen gemäß § 305b BGB gilt unabhängig von ihrer Form.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich vorgesehen.